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HAMBURG

Fortbildung für (Fach-)Anwältinnen und Richterinnen

1 Jahr neues Unterhaltsrecht - ein Erfahrungsaustausch

Hamburg, 06. Februar 2009

Im Brennpunkt des Seminars wird der Betreuungsunterhalt sowohl für Ehefrauen als auch für nicht verheiratete Mütter stehen. Es wird um die Thematik der gesteigerten Erwerbsobliegenheit gehen, vor allem aber um die Beschränkungsmöglichkeit gemäß § 1578 b BGB, die Verweisung des unterhaltsbedürftigen Ehegatten auf den eigenangemessenen Unterhalt, verbunden mit der Forderung, nur noch ehebedingte Nachteile auszugleichen.

 

Die Oberlandesgerichte und teilweise die Senate innerhalb einzelner Oberlandesgerichte judizieren derzeit unterschiedlich hinsichtlich des alten Altersphasenmodells – die Hammer Leitlinien haben bekanntermaßen das alte Altersphasenmodell übernommen, ebenso die Senate des Hanseatischen Oberlandesgerichts, andere Senate entscheiden ausdrücklich, dass das Altersphasenmodell alter Prägung vorbei sei.

 

Erste Urteile liegen vor, zum Zeitpunkt des Seminars werden die ersten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu diesen Themen bekannt geworden sein. Diese werden eine gute Grundlage für eine interessante, fundierte Fortbildung bilden.


Referentin:

Dr. Lore Maria Peschel-Gutzeit, Rechtsanwältin, Senatorin für Justiz a. D., Berlin

Ort: Landesfrauenrat Hamburg, Grindelallee 43, 20146 Hamburg
Zeitpunkt: 06.02.2009, 10.00-16.00 Uhr

 

Hier zum Anmeldeformular: 
Anmeldeformular
 

Die Veranstaltung ist ausschließlich für Frauen offen.
Teilnahmebeitrag: 200,00 EUR (Imbiss und Arbeitsunterlagen: Buch der Referentin „Unterhaltsrecht aktuell“ des Nomos Verlages inbegriffen)

Eine Bescheinigung nach § 15 FAO kann erteilt werden (5 Zeitstunden).

 

 

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